Corona Update: Novemberhilfe

Mit Anfang des zweiten Lockdowns versprach die Politik, betroffene Branchen mit einer Förderung zu unterstützen. Jedoch gab es keine genauen Aussagen zu der Kosmetikbranche und so sind einige Steuerberater und Handwerkskammern der Ansicht, dass Kosmetikinstitute zu den Mischbetrieben zählen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zählen Kosmetikinstitute, welche Behandlungen durchführen und Pflegeprodukte verkaufen, nicht zu den Mischbetrieben. Antragsberechtigt sind somit alle Kosmetikinstitute, bei denen der Produktumsatz im November 2019 über 20 % lag.