
§ NiSV
Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR NiSV (Strahlenschutzverordnung) – Stand März 2021
Als mehrfach ausgezeichnetes Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik in Deutschland möchten wir Sie laufend aktuell über die Fragen zur „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) informieren, die am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedet (PDF, 3,42 MB) worden und am 31.12.2020 in Kraft getreten ist.
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verband Cosmetic Professional, der ständig mit den zuständigen Ministerien in Verbindung steht und die Interessen der Kosmetiker/innen vertritt.
Stellen Sie uns gern Ihre noch offenen Fragen zu NiSV.