
Dokumentenvorlagen zu NiSV
Vorlagen für NiSV-geforderte Dokumente zur Behandlungs- und Gerätedokumentation sowie ein Meldeformular zur Anzeige Ihres Geräts bei der zuständigen Behörde.
WICHTIGE DOKUMENTENVORLAGEN GEMÄß DER NiSV (Strahlenschutzverordnung) – Stand April 2022
NiSV
GERÄTEBUCH
Das Gerätebuch können Sie einfach selbst für Ihr NiSV-pflichtiges Gerät ausfüllen. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die Dokumentation der Anlage gemäß §3 der NiSV und Sie können das Gerätebuch zur Vorlage bei Anfragen von Behörden benutzen. Ein Gerätebuch zur Anzeige bei der Behörde können Sie sich bei uns gratis anfordern; Sie erhalten umgehend einen Link zum Herunterladen der Datei:
BEHANDLUNGSDOKUMENTATION & EINVERSTÄNDNISERKÄRUNG
Gemäß NiSV §3 und Anlage 2 ist für NiSV-pflichtige Geräte eine Behandlungsdokumentation und Einverständniserklärung erforderlich.
MELDEFORMULAR
Ihr NiSV-pflichtiges Gerät muss gemäß §3 Absatz 3 der NiSV an Ihre zuständige Behörde gemeldet werden. Dafür können Sie unser Meldeformular benutzen. Welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie dem Link in dem Meldeformular entnehmen.
VERORDNUNGSTEXT ZU NISV
AKKREDITIERUNGSMODUL NISV
Der Gesetzgeber möchte ein möglichst einheitliches Ausbildungsniveau für die unterschiedlichen Fachkunde Module erreichen. Aus diesem Grund fordert er, die Fachkunde bei einer Schule durchzuführen, die richtlinienkonform schult und deren Prüfung über eine Zertifizierungsstelle abgenommen wird. Solche Zertifizierungsstellen müssen sich zunächst noch akkreditieren lassen. Dies wird weitere Zeit in Anspruch nehmen. Sie sollten also sehr genau abwägen, wo und wann Sie die Fachkunde absolvieren.
Das sollten Sie wissen: Fachmodul Akkreditierung NiSV (PDF; 600 kB)
Gemäß NiSV §3 und Anlage 2 ist für NiSV-pflichtige Geräte eine Behandlungsdokumentation und Einverständniserklärung erforderlich.
Ihr NiSV-pflichtiges Gerät muss gemäß §3 Absatz 3 der NiSV an Ihre zuständige Behörde gemeldet werden. Dafür können Sie unser Meldeformular benutzen. Welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie dem Link in dem Meldeformular entnehmen.
WO UND WIE KANN ICH MICH WEITER INFORMIEREN UND MAßNAHMEN ERGREIFEN, DAMIT ICH ZUKÜNFTIG DIE BESTIMMUNGEN DER NiSV EINHALTE?
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verband Cosmetic Professional, der ständig mit den zuständigen Ministerien in Verbindung steht und die Interessen der Kosmetiker/innen vertritt.
Wir von IONTO-COMED bieten in der nächsten Zeit wiederholt Webinare an. Informieren Sie sich über die Termine oder stellen Sie uns Ihre noch offenen Fragen zu NiSV.