Lockdown-Update: Wann und wo öffnet Kosmetik & Co?

Corona bremst das private und berufliche Leben seit gut einem Jahr aus. Die anhaltenden Einschränkungen verunsichern zunehmend die Menschen, deren Existenz bedroht ist. Die gesamte Kosmetikbranche wünscht sich sehnlichst die Öffnung der Institute, um mit bereits seit Monaten existierenden Hygienekonzepten auch in Zeiten von Covid-19 körpernahe Dienstleistungen durchführen zu dürfen. Zum Wohle der Kunden und für die eigene Existenz.

Der aktuell harte Lockdown läuft noch bis 7. März und eine Verlängerung bis 28. März ist beschlossen, da die zunächst sinkenden Corona-Fallzahlen in Deutschland wieder leicht steigen. Während des Corona-Gipfels von Bund und Ländern am 03.03.2021 wurde dennoch über weitere Lockerungen diskutiert. Im Gipfel wurde die Entscheidung vom Februar körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikbehandlungen, Nagelpflege und Fußpflege erst ab einem Inzidenzwert von 35 (der in den wenigsten Regionen bisher erreicht werden konnte) zu öffnen, gekippt.

Ab dem 08.03.2021 werden bundesweit auch für körpernahe Dienstleistungen Öffnungsschritte eingeleitet. Für die Kosmetikbranche bedeutet dies überraschend ab 08. März eine inzidenz-unabhängige Öffnung mit Nachweis eines tagesaktuellen Corona-Tests. Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 sein, wird eine "Notbremse" gezogen und es gilt dann wieder der derzeitige harte Lockdown.

Alle Öffnungen und kosmetische Behandlungen müssen natürlich entsprechend eines strengen Hygienekonzepte und Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

In der nachfolgenden Übersicht halten wir Sie darüber informiert, wo welche Institute wann die Türen wieder öffnen dürfen:

Baden-Württemberg

Inzidenzwert: 115,2 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird. Zudem sollte es ein Testkonzept für regelmäßige Tests der Mitarbeiter geben.

Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute wieder schließen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Bayern

Inzidenzwert: 122,1 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen inzidenzunabhängig durchgeführt werden. Es besteht keine Testpflicht.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Berlin

Inzidenzwert: 117,8 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Brandenburg

Inzidenzwert: 129,8 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird.

Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute wieder schließen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Bremen

Inzidenzwert: 116,6 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Es wird ein Testkonzept erstellt, welches ab 01.04.2021 vorgesehen ist.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Hamburg

Inzidenzwert: 108,4 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Hessen

Inzidenzwert: 129,7 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Ein tagesaktueller Test der KundInnen ist notwendig, wenn bei der Behandlung die medizinische Maske abgelegt wird. Es besteht zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Mecklenburg-Vorpommern

Inzidenzwert: 95,3 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Niedersachsen

Inzidenzwert: 98,1 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Nordrhein-Westfalen

Inzidenzwert: 119,9 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden. Es besteht zudem eine Testpflicht für die MitarbeiterInnen.

Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute wieder schließen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Rheinland-Pfalz

Inzidenzwert: 93,7 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Saarland

Inzidenzwert: 61,1 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Sachsen

Inzidenzwert: 169,1 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.

Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute wieder schließen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Sachsen-Anhalt

Inzidenzwert: 134,8 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder durchgeführt werden. Es besteht keine Testpflicht.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Schleswig-Holstein

Inzidenzwert: 62,4 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.

Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute wieder schließen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI

Thüringen

Inzidenzwert: 221,5 [Stand 26.03.2021]

Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit tagesaktuellem Test der KundInnen durchgeführt werden.

Liegt der Inzidenzwert drei Tage hintereinander im jeweiligen Landkreis über 100, müssen Kosmetikinstitute wieder schließen.

zum Nachlesen.

Quelle RKI