Neustart trotz Corona: Lage in den Ländern | IONTO

Tagtäglich ändern sich Voraussetzungen und die Art der Durchführungen der Dienstleistungen in der Kosmetikbranche in Zeiten von Corona. Zum aktuellen Zeitpunkt stehen leider noch keine bundeseinheitlichen Wiedereröffnungsregelungen zur Verfügung.

Die Kosmetikbranche schwangt zwischen existenzbedrohenden Zukunftsängsten und hoffnungsvollem Optimismus. Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Wiedereröffnung steht aus. Die Bestimmungen dazu trifft jedes Bundesland momentan individuell. In einigen Bezirken dürfen Kosmetikeinrichtungen wieder für den Kundenkontakt öffnen und Behandlungen durchführen. In anderen Bundesländern ist es jedoch nur mit ärztlichem Attest möglich, sich einer Kosmetikbehandlung zu unterziehen. Wenn Öffnung, dann nur unter strengsten Hygieneauflagen.

Der VCP Verband (Verband Cosmetic Professional e.V.) hat mit dem SARS-CoV-2 Schutzmaßnahmenkonzept (VCP) ein Konzept erarbeitet für alle Betriebe, die kosmetische Dienstleistungen mit Körperkontakt während COVID-19  ausführen.

Über die nachfolgenden Informationsquellen können Sie sich stetig über die aktuellen Bestimmungen in den jeweiligen Bundesländern informieren:

Wir sind weiterhin für Sie da und informieren Sie fortlaufend über neue Beschlüsse.

Unser Service-Team ist weitestgehend vollständig besetzt und von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr telefonisch (0721 9770-888) oder via E-Mail erreichbar: [email protected]

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