Corona – Hier finden Sie Hilfe

Durch die behördlichen Anordnungen aufgrund der Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung von Schulen, Kindergärten, Firmen und Geschäften steht für viele unserer Kunden nicht nur die Erhaltung ihrer Gesundheit, sondern auch deren Job oder gar wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Bundesregierung hat dazu am vergangenen Wochenende ein 156 Milliarden Euro schweres Hilfsprogramm für kleine, mittlere und große Unternehmen angekündigt. 

Geplant sind direkte Zuschüsse und Darlehen für betroffene Unternehmen. Neben dem Bund wollen auch die einzelnen Bundesländer den Selbständigen helfen und zusätzlich eigene Hilfspakete schnüren. 

Was aber können Sie als Selbstständige in dieser Situation selbst tun? In erster Linie geht es darum  Ausgaben zu senken in dem Sie die Möglichkeit der Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter prüfen und beantragen sowie Steuerzahlungen aufschieben lassen. Gleich danach ist zu prüfen durch welche zusätzlichen Aktionen Einnahmen generiert werden können. Wie wäre es zum Beispiel mit einer besonderen Gutscheinaktion um Ihre Liquidität zu fördern und den Kunden für die Zeit nach Corona etwas Gutes zu tun? 

Für alle weiteren Maßnahmen finden Sie hier eine Aufstellung einiger Möglichkeiten, die Ihnen in dieser schweren Zeit außerdem zur Verfügung stehen:

Zuschüsse

Umsatz- und Auftragseinbrüche durch die nötigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus können durch die Beantragung von Zuschüssen aufgefangen werden. Einen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen und belastet Ihr Unternehmen also nicht zusätzlich. Hier hat der Bund eine Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige und Angehörige der freien Berufe in Höhe von 50 Milliarden Euro bereitgestellt.  Diese Soforthilfe besteht aus nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den Betriebskosten und der Bund folgt damit Bundesländern die bereits ähnliche Hilfen beschlossen haben, wie Bayern und Berlin. Für einige Bundesländer stehen diese Anträge bereits online zur Verfügung. Eine Aufstellung aller bisher bereitgestellten Formulare finden Sie hier: www.bvmw.de 

Die Soforthilfe sieht folgende Zuschüsse vor: 

  • für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: einmaliger Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate 
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern: einmaliger Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate 
  • Falls der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden
Liquiditätshilfen

Die Förderbanken der Länder haben ein breites Instrumentarium, um Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsprobleme geraten sind, zu unterstützen. Während der Pandemie wurden die Voraussetzungen für die Kreditvergabe gelockert, die Bürgschaftsquote wird erhöht und die Haftungsfreistellung ebenfalls gelockert. Details zu den einzelnen Programmen sowie zur Möglichkeit, Kreditraten auszusetzen, erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer oder der staatlichen Förderbank KfW.

Ab sofort können Sie ebenfalls bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.

Bürgschaften

Eine weitere Form der staatlichen Hilfe sind Ausfallbürgschaften. Mit diesen Bürgschaften übernehmen Förderbanken einen großen Teil des Risikos, wenn eine andere Bank einen Kredit vergibt. Das soll es gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern erleichtern, einen Kredit von ihrer Hausbank zu bekommen.

Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld

Neben aktuellen Finanzierungshilfen ist es ebenso wichtig, die Ausgaben Ihres Unternehmens zu verringern. Ein wichtiges Mittel, wenn Sie Arbeitnehmer haben, ist hierbei Kurzarbeit um Ihre Personalkapazitäten und -kosten an den aktuellen Bedarf anzupassen. Die Bundesregierung hat hier bereits konkrete Maßnahmen zur Erleichterung der Beantragung von Kurzarbeitergeld ergriffen und so kann bereits Kurzarbeit angemeldet werden, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind (bisher waren 30 Prozent nötig). Noch in der ersten Aprilhälfte sollen diese Maßnahmen in Kraft treten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.

Stundungen und Beitragsermäßigungen

Um die Fixkosten der Unternehmen zu senken, die wegen der Corona-Krise Liquiditätsprobleme haben, können Beitragsermäßigungen beantragt  oder Steuern gestundet werden. Weitere Erläuterungen zu steuerlichen Maßnahmen gibt das Bundesfinanzministerium.

Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz

Sollten Sie aufgrund von behördlich angeordneter Quarantäne bzw. Schließung Ihres Institutes / Ihrer Praxis nicht arbeiten können, steht Ihnen gegebenenfalls für den entstandenen Verdienstausfall Entschädigung zu. Dies bildet einen Sonderfall von nicht-rückzahlbarer Hilfe durch den Paragrafen 56 des Infektionsschutzgesetzes. Sie müssen hierzu bis spätestens drei Monate nach dem Ende der Maßnahmen einen Antrag bei der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes stellen.

Ihre wichtigsten Ansprechpartner in der Coronakrise
Bank und Bankberater

Kontaktieren Sie Ihre Bank für laufende Kredite und Leasingverträge. Viele Banken und Leasinggesellschaften erlauben das Aussetzen der Zahlungen ohne zusätzliche Kosten. Anträge für entsprechende Programme der staatlichen Förderbank KfW und den Förderbanken der Bundesländer laufen nahezu immer über die Hausbank. Zuständige Ministerien und die Förderbanken erhalten fast täglich neue Informationen und so bleiben auch Sie auf dem Laufenden.

Vermieter

Einige Vermieter gewähren ihren langjährigen Mietern Mietaufschub – Sprechen Sie dies direkt an. Außerdem soll das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnissen über Räume oder über Grundstücke wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz hat bereits einen entsprechenden Entwurf vorgelegt 

Agentur für Arbeit

Wenn Sie Angestellte haben – wenn Sie sich direkt an Ihre zuständige Agentur zur Beantragung von Kurzarbeitergeld.

Industrie- und Handelskammern

Kontaktieren Sie Ihre zuständige Handwerkskammer und die IHK. Einige Kammern verzichten auf die Gebühren und können Ihnen mitteilen, wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.  

Steuerberater

Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater entsprechende Stundungen oder Herabsetzungen von Körperschafts- und Gewerbesteuern. Außerdem kann dieser Ihnen beratend für weitere Schritte bei der Beantragung von Förderungen oder Krediten zur Seite stehen.

Ihre Kunden

Vereinbaren Sie mir Ihren Kunden für die Zeit nach der Schließung Ihres Institutes / Ihrer Praxis jetzt schon Termine. Auch Gutscheine für spätere Anwendungen oder Behandlungen schaffen Ihnen jetzt die nötige Liquidität. 

Eine Sammlung aller notwendigen Formulare der verschiedenen Bundesländer stellt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschland e.V. zur Verfügung. Die Übersicht finden Sie hier: www.bvmw.de.

Wir wünschen Ihnen für die nächste Zeit viel Kraft, Durchhaltevermögen und vor allem Gesundheit! Wir sind weiterhin für Sie da!